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:: Artikel über Videoüberwachung in Kassel ::

Auf Infopartisan ist ein Artikel zur derzeitigen Situation in Kassel erschienen. Auf diesen möchte ich hier gerne verlinken:

http://www.trend.infopartisan.net/trd0218/t130218.html

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Im Streit um die geplante Ausweitung der öffentl. Videoüberwachung in Kassel ist weiterhin unklar ob der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Hessen jemals an den Planungen und/oder Ausführungen (ab 2003) beteiligt war.

Aktuell wird u.a. die mangelnde Beschilderung der einzelnen Kamerastandorte im öfftl. Raum kritisiert: Offensichtlich kommen die überwachenden Kasseler Behörden der gesetzlichen Hinweispflicht nur unzureichend nach. Hinweisschilder/-tafeln zur Videoüberwachung sucht man in Kassel häufig vergebens, so dass für die Passanten der City oftmals nicht ersichtlich ist, wer sie wo aufzeichnet!

Das Internetportal Netzpolitik hatte hierüber Ende '17 berichtet ( https://netzpolitik.org/2017/kassel-treibt-videoueberwachung-trotz-ungeklaerter-rechtsgrundlage-voran/ ) und Widersprüche aufgedeckt. Im o.a. Netzpolitik-Artikel geht es auch um die Frage, ob der “Hinweispflicht auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ seitens der betreibenden/überwachenden Kasseler Behörden – ausreichend - Rechnung getragen wird; so lassen sich an den einzelnen öfftl. Kamerastandorten (z.B. Königsstr.), ihrem Umfeld und den jeweiligen Überwachungsbereichen der “Dome-Kameras“ nur schwer Hinweistafeln/-schilder finden die Passanten auf die technisch-optische Überwachung hinweisen.

Der LfD Hessen schreibt in seinem 45. Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum '16) hierzu folgendes:

(…) “5.2.2.4 Organisation der Hinweispflicht auf die Überwachung

Durch Bürgereingaben, aber auch aus eigenen Feststellungen fällt immer wieder auf, dass der Hinweispflicht gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 14 Abs. 4 Satz 3 HSOG für offene Videoüberwachungen in der Form Rechnung getragen wird, dass man an den jeweiligen Kameras entsprechende Hinweistafeln anbringt. Zweck der Vorschrift ist jedoch nicht die Kennzeichnung einer Kamera, sondern des überwachten Bereichs. Es soll erkennbar sein, dass man sich nun in einen videoüberwachten Bereich begibt und ihn damit alternativ und ohne aufgezeichnet zu werden meiden/umgehen kann. Eine Kennzeichnung unmittelbar an der Kamera ist nicht zielführend und kann daher der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht nach § 14 Abs. 3 Satz 2 HSOG keinesfalls genügen.“

( https://www.datenschutz.hessen.de/tb45k05.htm#entry4899 )

Schriftwechsel mit LfD Hessen

Nun wurde ein Schriftwechsel mit dem LfD Hessen bezüglich der Beschilderung der öfftl. Videoüberwachung in Kassel veröffentlicht. Auf der Internetseite Kassel Watch-Log (ks-watch.de) ist dokumentiert ( https://ks-watch.de/uploads/BeschilderungHeDaB.pdf ), das der LfD Hessen bereits im April/Mai '16 über die (mangelnde) Beschilderung der öfftl. Videoüberwachung in Kassel informiert wurde.

Auf die Frage des Petent, ob der LfD Hessen dieser Sache nachgehen werde antwortete dieser am 10.05.16:

(…) “...aufgrund der Angaben in Ihrem Schreiben, bin ich leider nicht in der Lage der Sache nachzugehen.

Die Standorte sind zu vage beschrieben. So ist u.a. nicht klar, wo die Kameras angebracht sind und es gibt auch keine Anhaltspunkte, wer Betreiber der Kameras sein könnte. (…) Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Kameras auf Grundlage des § 6b BDSG von Hauseigentümern eingesetzt sind, dazu müssten aber auch die genaueren Standorte und ggf. auch Fotos vorliegen um nähere Ermittlungen zu ermöglichen.“ (…)

Durch die Antwort des LfD Hessen wird deutlich, dass die oberste Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes auch 13(!) Jahre nach Einführung der öfftl. Videoüberwachung in Kassel keine Ortskenntnisse über die wenigen behördlichen Kamerastandorte besitzt.

Die Eingabe des Petenten zum Anlass zu nehmen um diese “Wissenslücke“ zu schließen und eigene Recherchen anzustellen war dem LfD Hessen 2016 nicht möglich.

Dabei hätte bereits damals ein Blick ins Internet genügt um die Kasseler Kamerastandorte auf einer Karte einzusehen: Die Internetseite Surveillance under Surveillance ( https://kamba4.crux.uberspace.de/ ), zu Deutsch Überwachung unter Überwachung, wirft auch einen Blick auf Kassel.

Es bleibt zu hoffen, dass die öfftl. Videoüberwachung in Kassel nicht zu einer Art “Wildwuchs“ verkommt (so wie im privaten Bereich) und somit der Datenschutz (“informationelle Selbstbestimmung“) und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf der Strecke bleiben, weil Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) diesbezüglich - quasi im Alleingang - “vorprescht“ und die zuständige Kontrollaufsicht, der LfD Hessen, nur mäßiges Interesse an dieser Sache zeigt.

Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen wer sie wo mittels Videotechnik überwacht und sie – in Bezug auf diese Überwachungstechnologie - “Augenmaß“ und Kontrolle einfordern!

Quelle: Zusendung durch den Autor am 29.1.18"

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